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   SG Mannheim, 05.02.2019 - S 9 U 3073/17   

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SG Mannheim, 05.02.2019 - S 9 U 3073/17 (https://dejure.org/2019,90545)
SG Mannheim, Entscheidung vom 05.02.2019 - S 9 U 3073/17 (https://dejure.org/2019,90545)
SG Mannheim, Entscheidung vom 05. Februar 2019 - S 9 U 3073/17 (https://dejure.org/2019,90545)
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Volltextveröffentlichung

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 8 Abs 1 SGB 7, § 56 Abs 1 SGB 7, § 8 Abs 1 SGB 7, § 56 Abs 1 SGB 7
    Anforderungen an die Kausalität zur Anerkennung von Gesundheitsstörungen als Folgen eines Arbeitsunfalls

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • LSG Hessen, 15.06.2010 - L 3 U 22/07

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - haftungsausfüllende Kausalität -

    Auszug aus SG Mannheim, 05.02.2019 - S 9 U 3073/17
    In diesem Zusammenhang verweise er auf ein Urteil des LSG Hessen vom 15.6.2010 (L 3 U 22/07).

    In diesem Zusammenhang gelten jedoch die allgemeinen Rechtsgrundsätze, die für die Anerkennung einer Unfallfolgen im Rahmen der Gesetzlichen Unfallversicherung entwickelt worden sind (vgl. hierzu das vom Kläger zitierte Urteil des LSG Hessen vom 15.6.2010 - L 3 U 22/07).

  • BSG, 09.05.2006 - B 2 U 1/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Verletztenrente - Kausalität -

    Auszug aus SG Mannheim, 05.02.2019 - S 9 U 3073/17
    Die unfallversicherungsrechtlichen Kausalität ist demnach zusammenfassend dann gegeben, wenn entweder auf der einen Seite dem Unfallereignis bzw. der unfallversicherungsrechtlichen Heilbehandlung für die Verursachung bzw. Verschlimmerung der Gesundheitsstörung neben den anderen in Betracht zu ziehenden Ursachen überragende Bedeutung zukommt oder wenn auf der anderen Seite die nicht versicherten Konkurrenzbedingungen nicht ihrerseits überragende Bedeutung haben (vgl. hierzu grundlegend BSG, Urteile vom 22.6.2004 - B 2 U 14/03 R und vom 9.5.2006 - B 2 U 1/05 R).
  • BSG, 04.07.2013 - B 2 U 11/12 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit gem BKV Anl 1 Nr 2109 -

    Auszug aus SG Mannheim, 05.02.2019 - S 9 U 3073/17
    Dabei gelten folgende Besonderheiten (vgl. hierzu BSG, Urteile vom 18.1.2011 - B 2 U 5/10 R und vom 4.7.2013 - B 2 U 11/12 R sowie juris-PK, § 56 SGB VII, Rdnrn. 25ff.): Der für die Beurteilung der Kausalität maßgeblichen sozialrechtlichen "Theorie von der wesentlichen Bedingung" liegt zunächst die naturwissenschaftlich-philosophische Bedingungstheorie zugrunde.
  • LSG Baden-Württemberg, 30.06.2017 - L 8 U 2553/15

    Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - weitere Unfallfolge -

    Auszug aus SG Mannheim, 05.02.2019 - S 9 U 3073/17
    Hiernach sind als kausal und rechtserheblich nur solche Ursachen anzusehen, die bei wertender Betrachtung wegen ihrer besonderen Beziehung zum Erfolg zu dessen Eintritt wesentlich beigetragen haben (vgl. hierzu LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 30.06.2017 - L 8 U 2553/15).
  • BSG, 18.01.2011 - B 2 U 5/10 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Sozialdatenschutz - sozialgerichtliches

    Auszug aus SG Mannheim, 05.02.2019 - S 9 U 3073/17
    Dabei gelten folgende Besonderheiten (vgl. hierzu BSG, Urteile vom 18.1.2011 - B 2 U 5/10 R und vom 4.7.2013 - B 2 U 11/12 R sowie juris-PK, § 56 SGB VII, Rdnrn. 25ff.): Der für die Beurteilung der Kausalität maßgeblichen sozialrechtlichen "Theorie von der wesentlichen Bedingung" liegt zunächst die naturwissenschaftlich-philosophische Bedingungstheorie zugrunde.
  • BSG, 22.06.2004 - B 2 U 14/03 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - MdE-Bestimmung - Berufskrankheit -

    Auszug aus SG Mannheim, 05.02.2019 - S 9 U 3073/17
    Die unfallversicherungsrechtlichen Kausalität ist demnach zusammenfassend dann gegeben, wenn entweder auf der einen Seite dem Unfallereignis bzw. der unfallversicherungsrechtlichen Heilbehandlung für die Verursachung bzw. Verschlimmerung der Gesundheitsstörung neben den anderen in Betracht zu ziehenden Ursachen überragende Bedeutung zukommt oder wenn auf der anderen Seite die nicht versicherten Konkurrenzbedingungen nicht ihrerseits überragende Bedeutung haben (vgl. hierzu grundlegend BSG, Urteile vom 22.6.2004 - B 2 U 14/03 R und vom 9.5.2006 - B 2 U 1/05 R).
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